Niederkassel - Die Stadtverwaltung wollte gegen die Zweckentfremdung von Garagen angehen. Wer die Garage nicht ausschließlich zum Unterstellen des Autos benutzt, dem droht ein Bußgeld wegen Zweckentfremdung.
„Die Garage ist keine Rumpelkammer“, hieß es im Rathaus, wo man sich auf die Landesbauordnung NRW berief. Diese besagt, dass „notwendige Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze“ nicht zweckentfremdet werden dürfen.
„Wir sind von Bürgern wiederholt darauf angesprochen worden, dass Nachbarn ihre Garagen zweckentfremden und die Autos auf der Straße abstellen.“, erläutert der städtische Pressesprecher den Vorstoß der Stadtverwaltung. (KStA)