BRD - Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungs- Dienstleistungen vom 01.07.2020 befristet bis zum 31.12.2023 von 19% auf 7% abgesenkt.
Getränke sind davon ausgenommen. Diese Hilfe läuft bekanntermaßen zum 31. Dezember 2023 aus. Nun regt sich teils heftiger Widerstand der Hotel- und Gaststättenbranche, die viele Pleiten befürchtet und den günstigen Steuersatz behalten will.
Kommentar: Wovon reden wir hier eigentlich? Beim vollen Mehrwertsteuer- Satz von 19% hätte die neben stehende Rechnung nicht 34,40 EU, sondern 37,47 EU betragen, das ist ein Unterschied von 3,07 EU. Wir reden hier also vom Trinkgeld .. (rb)