Köln - Viele Schilder verbieten den Radfahrern das Abstellen ihrer Räder. Mal machen sie mehr und mal weniger Sinn. Das Verbot, Fahrräder in den Zugängen von Bahnhaltestellen zu parken, kann jeder nachvollziehen.
Auch wenn Geschäftsleute nicht möchten, dass vor ihren Schaufenstern Fahrräder abgestellt werden, einen rechtlichen Anspruch darauf haben sie nicht. Der Gehweg vor dem Ladenlokal gehört ihnen nicht. Hier macht die höfliche Ansprache den Ton.
Dagegen wehren sich dieselben Geschäftsleute nicht gegen Autofahrer, die vor dem Geschäft in zweiter Reihe oder in der Ladezone parken. Gerne auch mit laufendem Motor. Die Kunden bringen ja Geld mit, da nimmt man's nicht so genau .. (rb/MF)