Mülheim - Für die Einhaltung der StVO ist die Polizei zuständig, wenn der Verkehr in Bewegung ist und die Kommune, wenn er ruht. Dabei ist die StVO oft ein Papiertiger, wenn sich Zuständigkeiten überschneiden.
So werden Tempomessungen von der Polizei als auch von den Kommune betrieben. Die Verkehrs- Überwachung hat geregelte Arbeitszeiten und taucht besonders abends nicht auf, sondern ab. Und wer geht freiwillig an Orte mit beratungsresistem Publikum?
Auf dem Foto stehen 6 Autos im absoluten Halteverbot. Die Polizei war gerade hier, aber wohl in einer anderen Sache. Unser Favorit im Deppenparken ist Auto Nr.1: Entgegen der Fahrtrichtung, mitten auf der Straße, eine Stunde keiner im Auto, das ist Spitze! (rb/MF)