Köln - Die Karwoche beginnt mit dem Palmsonntag am 24.03.2024. Für sie gelten besondere Regeln. Am Karfreitag, der zu den herausragenden stillen Feiertagen zählt, und für den Vorabend des Karfreitags gelten die Vorschriften des Feiertagsgesetzes NRW.
Am Gründonnerstag ist ab 18h jegliche öffentliche Tanzveranstaltung verboten. Von Karfreitag bis Karsamstag, 6h, sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Am Karfreitag müssen, wie an allen Sonn- und Feiertagen, auch Videotheken und Autowaschanlagen geschlossen bleiben.
Das Feiertagsgesetz NRW untersagt am Karfreitag Wohnungsumzüge. Nicht verboten sind Kunstausstellungen, Tierschauen u.ä., öffnen dürfen auch Museen und Zoo. Anträge auf Ausnahme-genehmigungen sind bei der Bezirksregierung Köln zu stellen, die darüber entscheidet. (rb/MF)