Köln - Es gibt für Straßen eine vorgeschriebene Mindestbreite von 3,05 m. Das gilt nicht nur PKW's, sondern besonders auch für Versorgungsfahrzeuge, wie Müllabfuhr, Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr.
Jetzt stellte die Stadt im Agnesviertel fest, dass etliche Straßen diese Mindestbreite nicht mehr haben, wenn dort Autos parken. Darum wird an den eingeengten Stellen das Parken auf der Fahrbahn in Kürze unterbunden. (rb/MF)
Voraussichtlich am Montag, 21. Juli 2025, wird mit dem Abbau von Parkscheinautomaten begonnen. Danach werden deren Fundamente zurückgebaut und die Beschilderung, Poller, Fahrradständer und Markierungen angepasst. (Stadt Köln)