Mülheim - Der Rat der Stadt Köln beschloss am Dienstag, den 16. Mai 2023, drei Satzungen über das besondere Vorkaufsrecht (nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch) für Gebiete im Mülheimer Süden.
Dabei handelt es sich um die folgenden Areale: Euroforum Nord und Euroforum West, das Deutz-Areal und das Lindgens-Areal. Jetzt kann die Stadt vor allen anderen Interessenten hier Grundstücke kaufen.
Bei Grundstücksveräußerungen, die zukünftig in diesem speziellen Gebiet vollzogen werden, kann die Stadt Köln demnach vorrangig als Käuferin ins Grundstücksgeschäft einsteigen. (Stadt Köln)