Porz - Bei der Einreisekontrolle erkannten die Bundespolizisten, dass gegen einen Mann, der aus Istanbul anreiste, eine Geldstrafe aus einem Betrugsverfahren noch nicht vollständig bezahlt war.
Bei dem Geld handelt es sich um den Restbetrag einer Einziehung. Der Reisende gab an, etwa 17.100 Euro dabei zu haben. Die Restsumme von 12.182 Euro beglich er vor Ort, die Weiterreise wurde gestattet. (EXPRESS)
Kommentar: Das liest sich nicht so, als habe der Reisende von sich aus angegeben, dass er mehr als 10tsd in die EU einführt. Der Zoll könnte auch den ganzen Betrag einsacken, bis zur Offenlegung, woher das Geld stammt .. (rb/MF)