Den "großen" Waffenschein, der zum Führen scharfer Waffen berechtigt, bekommen nur Polizisten, Soldaten und wenige Personenschützer. Der "kleine" Waffenschein berechtigt lediglich zum Besitz und zum Führen einer Gas- bzw. Schreckschusswaffe. Das, was wiederum Sportschützen haben, ist kein Waffenschein, sondern eine WAFFENBESITZKARTE. Man darf die Waffe besitzen und vorschriftsmäßig gesichert - die Munition getrennt verschlossen - auch zum Schießstand transportieren. Die Besitzkarte berechtigt nicht, die Waffen am Körper mit sich herumzutragen, im Beamtendeutsch "zu führen". Deshalb sind auch politische Bemühungen, Sportschützen zu entwaffnen, am Thema vorbei. Bis ich als Sportschütze "spontan" eine Waffe aus dem verschlossenen Behälter im Kofferraum geholt habe, die in einem gesonderten Behälter untergebrachte Munition rausgefummelt habe, die Waffe geladen, entsichert und abgefeuert habe, haben mich schon drei Linienbusse überfahren ..