Erfurt - Gegen seine Kündigung klagte ein ehemaliger Bank-Azubi aus Rheinland-Pfalz. Der heute 25-Jährige zählte allein die Geldscheine aus dem Nachttresor mittels Zählmaschine. Später wurde festgestellt: 500 Euro fehlen. Er verlor seine Lehrstelle.Eine Kündigung wegen Verdachts auf eine Straftat sei in einem Ausbildungsverhältnis generell unzulässig, argumentierte er. Jetzt verlor er in letzter Instanz beim Bundesarbeitsgericht: Ein dringender Straftatverdacht rechtfertige eine fristlose Kündigung.
(EXPRESS)Kommentar: Schauen wir uns die Geschäfte von Lehman, Deutsche, Oppenheim, HSBC und anderer Banken doch mal genau an. Da empfiehlt sich ein Auszubildender, der klaut, eindeutig für Führungs- Aufgaben .. (rb/MF)