BRD - Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz sieht keinen Grund für eine strengere Promillegrenze für Radfahrer. Eine neue rechtsmedizinische Untersuchung ergab, „dass die Rechtsprechung mit der Grenze von 1,6‰ richtig liegt.“Radfahrer bleiben bis zu 1,6‰ Alkohol im Blut straffrei, vorausgesetzt, sie fallen weder mit unsicherer Fahrweise auf noch bauen sie einen Unfall.
(KR)Kommentar: Wie bitte? Für 1,6‰ brauchen Sie, je nach Gewicht, 4-5 Flaschen Bier oder 1 1/2 Flaschen Wein. Süffeln Sie die mal und radeln im Dunkeln nach Hause. Hoffentlich begegnen Sie keinem ähnlich abgefüllten Justizminister, der ihnen vor die Karre fährt .. (rb)