Vergeblich gegen Plakette geklagt
Mülheim - Ab dem 01.04 wird es auch in Mülheim Ernst mit der Umweltzone. Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet von ersten Urteilen aus Berlin, wo Bürger gegen die Plakettenpflicht geklagt hatten: “So begehrte ein Bundesbahndirektor die Befreiung von der Plaketten- Pflicht, weil er die 900 Euro für die Umrüstung nicht aufbringen könne. Das Verwaltungsgericht übersetzte seinen Antrag in „nicht aufbringen wolle“ und wies ihn ab.

Ein leitender Oberarzt kann für seinen Citroen keinen Nachrüstsatz bekommen. Eine Sondergenehmigung wurde ihm verweigert. Er sei finanziell durchaus in der Lage, seinen alten Wagen abzuschaffen und sich ein anderes Fahrzeug zuzulegen .. Auch ohne im Besitz eines Autos zu sein, wollte ein Berliner eine Befreiung von der Plaketten- Pflicht erreichen, „für alle Fälle“. Die Richter wussten mit dem Antrag nichts anzufangen und wiesen ihn ab. “(KStA, H.Steffens)
Kommentar: Dem letzten Fall - Antragsteller ohne Auto - würde ich sofort eine Plakette geben. Die kann er sich dann auf’s Rad, die Jacke oder den Hosenboden kleben. Radfahrer und Fußgänger erfüllen die Feinstaubverordnung auch ohne Nachrüstung und sollten dafür belohnt werden. (rb/MF)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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