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Umweltzone - Gelbe Plakette
Köln - Für Autos mit gelber Plakette gilt ab 1. Juli in der Umweltzone ein Fahrverbot, wie für Wagen mit roter und ohne Plakette. Ausnahmen bilden Transitstrecken wie die A1, A57, Teile von Militärring, Innerer Kanalstraße, Zoobrücke und Stadtautobahn.

Allerdings akzeptiert das Amtsgericht Bußgelder nur, wenn der Fahrzeugführer dabei angetroffen wurde, wie er verbotswidrig die Umweltzone befuhr. Ab April 2013 kann das Ordnungsamt aber Haltern die Kosten des Verfahrens in Rechnung stellen, wenn sich der Fahrzeugführer nicht ermitteln lässt. (KR)

Kommentar: Die Umweltzone wurde 2008 eingeführt. Jeder hatte Zeit genug, sich darauf einzustellen. Trotzdem werden wieder viele aus allen Wolken fallen und jammern. Die sollten unsere Serie "Umweltzone" durchklicken und eine Frage beantworten: Warum ist der Fortschritt "eine Schnecke?" (rb/MF)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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