Mülheim - Die Staatsanwaltschaft hat Amine A. wegen fahrlässiger Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht angeklagt. Wann der Prozess vor dem Amtsgericht beginnt, ist noch unklar. Bei einer Verurteilung drohen dem 27-Jährigen eine Haftstrafe und die Abschiebung in sein Heimatland Algerien ..
Fahrlässige Tötung wird im Höchstfall mit fünf Jahren Gefängnis bestraft. Da die Staatsanwaltschaft Amine A. vor dem Amtsgericht angeklagt hat, ist davon auszugehen, dass der Algerier im Fall einer Verurteilung mit maximal vier Jahren Haft davonkommt. Höhere Strafen kann ein Amtsrichter nicht verhängen ..
(KStA, Tim Stinauer)Der Kölner EXPRESS ergänzt in seiner Samstags-Ausgabe: “Der Raser hat sich zwischenzeitlich mehrfach nach Rückgabe von Auto und Führerschein erkundigt. Er wird mit den Worten zitiert: “Ich habe das nicht absichtlich gemacht. Die Sache ist für mich abgehakt.” (rb)