BRD - Überraschung im Rechtsstreit um Lohndumping. Das Arbeitsgericht Cottbus wies die Klage des Jobcenters gegen einen Rechtsanwalt wegen angeblicher Ausbeutung ab. Er zahlte zwei Angestellten zwischen 1,54 und 1,65 Euro / Stunde. Diese Löhne seien zwar sittenwidrig, urteilte das Gericht. Der Anwalt habe aber nicht ausbeuterisch gehandelt: Die Beschäftigten hätten auf eigenen Wunsch unter diesen Konditionen angefangen, um wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen.
(T-Online)
Kommentar: Ob es wieder Arbeitsstellen geben wird, wo man Geld mitbringen muss, um arbeiten zu dürfen? Sagen Sie jetzt nicht, das gibt es nicht, das war mal völlig normal. Der Begriff "Lehrgeld zahlen" kommt ja nicht von ungefähr .. (rb/MF)