Streit um Handy-Beschlagnahmung
Köln - Datenschützer kritisieren die Kölner Polizei. Bei Verkehrsunfällen mit schwerer Körperverletzung überprüfen die Ermittler, ob der Autofahrer zum Zeitpunkt des Unfalls telefoniert oder eine SMS geschrieben hat.
Die Polizei weist Kritik zurück, da das Handy nur bei Verkehrsunfällen mit schweren Folgen beschlagnahmt werde, z.B. beim Verdacht auf Körperverletzung oder fahrlässige Tötung. Ausgewertet würden die Handydaten nur mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft. (WDR)
Kommentar: Wer glaubt, er könne Autofahren und nebenher Telefonate führen, die Mailbox abhören und SMS schreiben, der überschätzt sich und geht ein unnötiges Risiko ein. Hat's gekracht, müssen dessen Handy-Daten nicht geschützt, sondern ermittelt werden. (rb/MF)