Rath - Künftig wird es am Rather See keinen freien Zugang und kein kostenloses Badevergnügen geben. Das hat die Verwaltung in der Kalker Bezirksvertretung klargemacht. Schließlich sei es kein öffentliches Gelände, sondern Privatbesitz. Für die Zeit nach Ablauf der Genehmigung für die Auskiesung wurde ein Bebauungsplan erstellt, der die Renaturierung der Uferbereiche und den Rückbau des Wirtschaftsweges beinhaltet. Die Nutzung als Bade- oder Freizeitgelände ist nicht vorgesehen.
(KStA)
Kommentar: Letzten Sommer wollten wir nach dem Saunagang in's Schwimmbecken hüpfen. Da kamen zwei Enten, platschten in's Wasser und hatten höchst unkontrollierten Badespaß. Wir haben vergnügt zugeguckt und sind erst in's Wasser gegangen, als sie wieder weg waren. (rb/MF)