Bergisches - Die Kneipen im Bergischen leiden unter dem Nichtrauchergesetz. Ein Wirt: "Für September im Vergleich zum Vorjahr habe ich Einbußen von fast 70%. Dieses Paradebeispiel sinnloser Gesetzgebung ist reine Volksverdummung." (KR)Kommentar: Für die Raucher spricht das Recht auf Selbstbestimmung. Aber in öffentlichen Räumen können Raucher und Nichtraucher ihr Grundrecht auf freie Selbstentfaltung nicht gleichzeitig ausleben. Leider sind es die Raucher, die ihren Mitmenschen aktiv ein Ungemach zufügen.
Dagegen haben die Nichtraucher einen Unterlassungsanspruch. In Kirche, Bahn und Kino haben wir uns längst daran gewöhnt. Das schaffen wir mit den Kneipen auch noch. Eine Kneipe, in die man nur zum Rauchen geht, hat nicht viel zu bieten, sonst würden wir trotzdem hingehen, oder? (rb/MF)