Mülheim - In unserem Stadtteil trifft sich bekanntermaßen Abendland und Morgenland. Da ist der folgende Artikel sicher von Interesse: “Es war alles so schön geregelt, bis ein Sachbearbeiter den Fehler entdeckte: Gleich zwei Ehefrauen eines Marokkaners waren über die Krankenkasse des Mannes versichert. Die eine hatte er 1965 in seinem Heimatland geheiratet, die andere 1971 in Deutschland. Und über die „Familienversicherung“ übernahm die deutsche Krankenkasse die Behandlungen für die beiden Frauen.
Allerdings nur bis zum 31.03 05, als die Doppelehe auffiel. Vielweiberei, so hielt das Sozialgericht Köln fest, sei in Deutschland nicht erlaubt (AZ: S 9 KR 166 / 05). Dies gelte unabhängig davon, ob die einzelnen Frauen sich in Marokko, wo die Vielehe zulässig sei, oder in der Bundesrepublik aufhielten. Der umtriebige Ehemann hatte im vergangenen Jahr vor dem Kölner Sozialgericht gegen die Aberkennung der Zahlungen geklagt ..
(KStA, Detlef Schmallenberg)Kommentar: Dass jedem Bürger eine angemessene medizinische Versorgung zuteil werden soll, ist wohl unstrittig. Dass aber unzulässige Zahlungen der Krankenkasse 34 Jahre lang unentdeckt bleiben, ist sicher kein Einzelfall. Die Kontrollsysteme der Kassen gegen Missbrauch sind nach wie vor mangelhaft. (rb/MF)