NRW - Der Hindu-Tempel in Hamm-Uentrop ist Pilgerort für Gläubige aus ganz Europa. Weil das Land ihren Antrag auf "Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts" ablehnte, muss sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall befassen.
Gründe für die Ablehnung waren, dass der Verein erst seit 2004 besteht und nur 2000 Mitglieder hat. Insgesamt sind Staatskanzlei 37 kirchliche oder Weltanschauungs-Gemeinschaften als KdöR anerkannt. Muslimische, hinduistische und buddhistische sind nicht dabei.
(T-Online)
Kommentar: Die Ablehnung einer Glaubens- Gemeinschaft wegen Größe oder Alter ist fragwürdig. Den Verweis auf christliche Grundwerte empfinden Andersgläubige als diskriminierend. ALLE Religionsgemeinschaften dem privaten Vereinsrecht zuzuordnen, wäre fair und vernünftig. (rb/MF)