Feuerwehr Köln-Mülheim (Eigenes Bild)
Kellerbrand in Mülheim
Mülheim - Am 02.05.13 erforderte ein ausgedehnter Kellerbrand einen umfangreichen Schaumeinsatz der Feuerwehr. Als die ersten Einsatzkräfte gegen 15h die Wallstraße erreichten, drang dichter schwarzer Rauch aus den Kellerschächten.

Die Feuerwehr ging mit Atemschutzgeräten und einem Strahlrohr ausgerüstet in den Keller, um das Feuer von Innen zu bekämpfen. Aufgrund der enormen Hitze konnten die Einsatzkräfte zunächst nicht bis zum Brandherd vordringen.

Die Bewohner hatten zu diesem Zeitpunkt überwiegend Ihre Wohnungen verlassen. Ihnen wurden Not- Unterkünfte angeboten, jedoch kamen die meisten bei Bekannten unter oder wollten in die Wohnungen zurück.
Gleiches Recht für alle?
NRW - Der Hindu-Tempel in Hamm-Uentrop ist Pilgerort für Gläubige aus ganz Europa. Weil das Land ihren Antrag auf "Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts" ablehnte, muss sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall befassen.

Gründe für die Ablehnung waren, dass der Verein erst seit 2004 besteht und nur 2000 Mitglieder hat. Insgesamt sind Staatskanzlei 37 kirchliche oder Weltanschauungs-Gemeinschaften als KdöR anerkannt. Muslimische, hinduistische und buddhistische sind nicht dabei. (T-Online)

Kommentar
: Die Ablehnung einer Glaubens- Gemeinschaft wegen Größe oder Alter ist fragwürdig. Den Verweis auf christliche Grundwerte empfinden Andersgläubige als diskriminierend. ALLE Religionsgemeinschaften dem privaten Vereinsrecht zuzuordnen, wäre fair und vernünftig. (rb/MF)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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