NRW - NRW hat ein neues Ladenöffnungsgesetz: Samstags dürfen Geschäfte nur noch bis 22 Uhr öffnen und nicht wie zuvor rund um die Uhr. Durften Blumenläden oder Bäckereien bislang nicht am Ostersonntag, Pfingstsonntag und dem ersten Weihnachtstag öffnen, gilt das Verbot ab sofort für den jeweils zweiten Feiertag der drei Feste.
Auch die verkaufsoffenen Sonntage sind von einer Änderung betroffen: Hierfür sind einer Gemeinde künftig maximal elf Sonntage pro Jahr gestattet. Darin enthalten sind zwei Adventssonntage, jede Verkaufsstelle dabei aber nur einmal.
(T-Online)Kommentar: Mama und Papa arbeiten im Einzelhandel und sind samstags endlich wieder vor Mitternacht wieder zu Hause. Da werden sich die Kinder aber freuen. Mal ehrlich: Kommt Ihnen die Termin-Schubserei nicht auch reichlich albern vor? (rb/MF)