BRD - Ab 01.01.13 gilt ein neues System der Rundfunkgebühr. Sie wird nicht mehr pro Fernseher oder Radio gezahlt, sondern für jeden Haushalt einmal pauschal. Doppelbelastungen entfallen: Es reicht, wenn eine im Haushalt gemeldete Person die fällige Gebühr begleicht.
Davon profitieren nicht verheiratete Paare, Wohngemeinschaften und erwachsene Kinder, die arbeiten, aber noch bei den Eltern leben. Weil die Zahl der Empfangsgeräte künftig keinen Einfluss auf die Höhe der monatlichen Gebühr hat, kann es auch für Verbraucher mit diversen Fernsehern, Radios oder Computern billiger werden.
Eine Befreiung von der Gebühr ist weiterhin möglich. Wer Sozialhilfe, ALG II oder Bafög erhält, wird auf Antrag davon befreit. Eine Einschränkung gibt es für Blinde oder stark Sehbehinderte, Gehörlose und schwer behinderte Menschen: Sie sind künftig nicht mehr grundsätzlich befreit.
(KStA)