Höhenhaus - Als der Stadtrat 2007 die Zuschüsse für die gemeinsame Betreuung von behinderten und nichtbehinderten Kindern festlegte, hatte man sich mit der Rosenmaar-Schule in Höhenhaus über eine Ausnahmeregelung verständigt.
Weil sie besonders viele behinderte Kinder hatte und keine neuen Strukturen mehr ausbauen musste, gab sich die Schule mit der Hälfte des Zuschusses zufrieden. Mittlerweile ist die Rosenmaarschule keine Ausnahme mehr und verlangt die Gleichbehandlung. Einen entsprechenden Eilantrag lehnte das Gericht allerdings ab.
(KStA)
Kommentar: Die Schule braucht Nachhilfe in Sachen Heimatkunde: Forderungen an die Stadt werden verdoppelt und nicht halbiert. Das ist alter Brauch in Köln und daran hält man sich. Wer freiwillig auf Zuschüsse verzichtet, ist aus der Art geschlagen und darf keine Dankbarkeit erwarten .. (rb/MF)