Düsseldorf – Mirko R. hatte bei einem Einbruch Schmuck im Wert von 222 850 Euro aus einem Tresor erbeutet. Seine Gattin verpfändet den Schmuck für 15.000 Euro. Gleichzeitig bezieht das Paar und seine drei Kinder über Jahre hinweg Hartz IV und Arbeitslosengeld.
Zu Unrecht, meint die Staatsanwaltschaft: Die 15.tsd Euro aus dem Raub sind ein Zusatzeinkommen, das angegeben werden muss. Anwältin Boxleitner hält dagegen: „Die 200tsd Euro, die mein Mandant angeblich erbeutet hat, sind ein Verlust, er muss ja den Schaden ersetzen. Das macht ein Minus von 185tsd Euro.“ (EXPRESS)
Kommentar: Was da fabuliert wird, gehört in keinen Gerichtssaal, sondern in die gepflegten Hände von "Barbara Salesch". An illegal erworbenen oder hergestellten Sachen kann man kein Eigentum erwerben. Geschweige denn, steuerliche Gewinne oder Verluste ableiten. Den "falschen 50er" nimmt man Ihnen auch ab, ohne sie zu entschädigen. (rb/MF)