Mülheim / Köln - Auch dieses Jahr stehen Köln Landesmittel zur Eigentumsförderung zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung der Mittel ist, dass mindestens ein Kind in dem Haushalt lebt. Interessenten können sich kostenlos beim Amt für Wohnungswesen beraten lassen, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.
Voraussetzung ist hier, dass das entsprechende Haus oder die Wohnung nicht vor 1995 gebaut wurde und bereits einen hohen energetischen Standard hat (Endenergieverbrauch maximal 150 KW/h pro Jahr pro Quadratmeter Wohnfläche) oder dass ein Objekt, das vor 1995 gebaut wurde, durch eine Fachfirma energetisch nachgerüstet wird.
Die Darlehenskonditionen für die Wohnraumförderung sind noch immer sehr günstig. Will man dafür einen Antrag nach September 2012 stellen, sollte man erfahrungsgemäß vorher besser beim Amt für Wohnungswesen nachfragen, ob noch Mittel vorhanden sind. Für alle Fragen rund um die Wohnraumförderung steht Ulrich Sieven vom Wohnungsamt zur Verfügung, Tel: 0221 / 221-24276.
(Stadt Köln)