Mülheim / BRD - Ein Urteil, das viele fassungslos machen dürfte. Kassenärzte machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar, wenn sie von einem Pharma- Unternehmen Geld annehmen und dafür deren Medikamente verschreiben! Das entschied der BGH in einem Grundsatzurteil. Dem Urteil lag der Fall einer Pharmareferentin zugrunde.
Sie hatte Ärzten Schecks über 18.000 Euro übergeben. Das Geld wurde nach einem Prämiensystem verteilt. Die Mediziner erhielten fünf Prozent des Herstellerpreises, wenn sie die Medikamente des Konzerns verordneten. Die Pharmareferentin wurdet wegen Bestechung verurteilt. Sie ging in Berufung und bekam jetzt Recht.
(EXPRESS)Kommentar: Wer dagegen im Supermarkt an der Kasse sitzt und sich einen Leergutbon im Wert von 1,50 Euro einsteckt, wird gefeuert. Oder eine Bäckereiverkäuferin isst ein übrig gebliebenes Brötchen. Da läuft der Rechtsstaat zu Hochform auf und bestraft das unnachgiebig. Hat der Staat vor, sich in dem Punkt lächerlich zu machen, dann nur weiter so. (rb/MF)