Mülheim / Limburg - Das Landgericht Limburg hat den Streit um eine türkische Brautgabe in Anlehnung an das islamische Scharia-Recht entschieden. In dem Prozess ging es um Goldschmuck im Wert von etwa 12 000 Euro, den ein türkischer Familienvater seiner Schwiegertochter als traditionelle Brautgabe geschenkt hatte.
Die junge Frau trennte sich nach zwei Monaten Ehe von ihrem Mann, darauf forderte der Schwiegervater das Geschenk zurück. Die Frau dürfe den Schmuck behalten, urteilte ein Richter am Landgericht. Die Brautgabe diene dazu, eine Frau im Fall der Scheidung materiell abzusichern - unabhängig von der Dauer der Ehe. Dies entspreche auch der Rechtsprechung türkischer Obergerichte.
(KR)
Kommentar: Wenn die Sache so klar ist, warum klagte der Schwiegervater trotzdem? Ging er also doch von einem "Kauf" der Braut aus, dessen Rechtsgrundlage nun entfallen sei? Oder glaubte er, dass deutsche Richter die Scharia nicht kennen? Da hat er vielleicht die deutsche Reiselust unterschätzt. Auch Richter machen gerne in der Türkei Urlaub .. (rb/MF)