Mülheim / BRD - Der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD) kann sich bei zivilen Rechtsstreitigkeiten islamische Scharia-Gerichte in Deutschland vorstellen. "Wenn das in Form von Schiedsgerichten geschieht wie im Handel oder im Sport, dann ist das vertretbar", sagte er der Zeitung "B.Z.". Dabei dürften keine Straftaten verhandelt werden, sondern nur Streit um Geld, Scheidungen und Erbsachen.
(T-Online)Kommentar: Der Hinweis auf Sportgerichte passt gut. Haben Sie den Eindruck, dass Sportgerichte besonders gerecht urteilen? Oder werden dort hauptsächlich Verbandsinteressen verteidigt? Das wird auch an Scharia-Gerichten so sein: Religiöse Argumente verbiegen das bürgerliche Recht: So könnte sich die Schlechterstellung der Frau bei Erbsachen durchsetzen, was niemand wirklich wollen kann.
Dabei gilt in Deutschland eine beneidenswerte Vertragsfreiheit. Jeder kann seinen Kauf-, Ehe-, Scheidungs- und Erbvertrag nach seinen Bedürfnissen aufsetzen und vor einem ordentlichen Gericht einklagen. Verbänden genügt das nicht, sie wollen Sonderrechte und Privilegien, wie das Arbeitsrecht der Kirchen und die Sportgerichtsbarkeit zeigen. (rb/MF)