Bild: Krabat-Hörbuch. Im Grundgesetz steht: Eine Zensur findet nicht statt.
Schüler vom Kino-Besuch befreit
Mülheim / NRW - Der Schulleiter eines Gymnasiums muss einen Schüler vom Besuch des Films "Krabat" befreien, den die Klasse im Rahmen des Deutschunterrichts als Schulveranstaltung durchführte. Das hat der 19. Senat des OVG entschieden. Die Eltern, die den Zeugen Jehovas angehören, beantragten die Befreiung ihres Sohnes.

Ihre Religion verbiete ihnen alle Berührungspunkte mit Spiritismus und schwarzer Magie. Der Schulleiter lehnte den Antrag ab, weil er darin einen "Präzedenzfall" sah. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung mit Hinweis auf den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Das OVG hat diese Entscheidung für rechtswidrig erklärt. (Justiz NRW)

Kommentar: Dürfen Schüler dem Unterricht fernbleiben, weil sich Lehrinhalte nicht mit ihrem Glauben vereinbaren? Oder darf anders herum ein Land (Brandenburg) den armenischen Völkermord vom Lehrplan nehmen, weil die Völkermord-Leugner das fordern? Hier ist die Demokratie bedroht. Wer sie nicht verteidigt, ist sie bald los. (rb/MF)

Bitte alle Felder ausfüllen

Der Kommentar wird aus rechtlichen Gründen zuerst von der Redaktion gelesen. Es kann also bis zur Veröffentlichung eine gewisse Zeit dauern. Wir danken für Ihr Verständnis.
Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
Startseite Favoriten
in den Adressen
in den Adressen
in den Adressen
in den Adressen
in den Adressen
in den Adressen
in den Adressen