Mülheim / BRD - Eine Journalistin hatte sich für einen Tag krankgemeldet, für den sie vorher vergeblich eine Dienstreise beantragt hatte. Nach Aufforderung des Arbeitgebers reichte sie für den Fehltag ein ärztliches Attest nach. Wegen erschüttertem Vertrauen verlangte ihr Chef, dass sie künftig im Krankheitsfall am 1. Tag der Krankmeldung einen Arzt aufsuchen und ein Attest liefern solle.
Und nicht, wie üblich, erst am 3, Kalendertag. Das sei willkürliche Schikane, sagte die Journalistin und reichte Klage ein. Die Arbeitsrichter dagegen: Arbeitgeber dürfen jederzeit ein Attest ab dem ersten Krankheitstag fordern, auch wenn kein Missbrauchsverdacht vorliegt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
(Bild Wikipedia) (Text EXPRESS)Kommentar: Auch wenn die Krankmeldung konstruiert erscheint, ist eine generelle Neuregelung falsch. Viele kleine Unpässlichkeiten sind nach einem Tag erledigt. In Zukunft könnten daraus Krankmeldungen gleich für eine Woche werden. Mehr, als den Arbeitgebern lieb sein kann. (rb/MF)