Dellbrück - Grundstückseigentümer wollen sich gegen die Verpflichtung wehren, ihre Abwasserkanäle auf Dichtheit prüfen zu lassen, wie es Paragraf 61 des Landeswassergesetzes vorschreibt. Die Hauseigentümer sehen dadurch Kosten in Höhe von einigen hundert Euro auf sich zukommen. Doch dabei bleibt es in vielen Fällen nicht, wie Sven Kausemann, Gründer der Bürgerinitiative, erklärt:
"Bei einer Sanierung können es schnell etliche tausend Euro werden." Zudem sei die Gefahr groß, dass bei der Dichtheitsprüfung mit Wasserdruck von 160 bar die Rohre beschädigt werden. "Untersuchungen haben gezeigt, dass alte Tonrohre selbst bei 50 bar nicht standhalten." Kausemann berichtet über einen Fall in seiner Nachbarschaft, wo ein Schaden in Höhe von 18 000 Euro entstanden sei.
(KR)Kommentar: Die Untersuchungen sollten die Rohre nicht beschädigen und den Zustand hervorrufen, den sie eigentlich vermeiden sollen. Das ist richtig. Aber eine schonende Untersuchung ist genau so richtig, wie das Auto zum TÜV zu fahren. Sonst könnten wir ja die Hausabwässer wieder auf die Wiese leiten, wenn von ihnen keine Gefahr ausgeht. (rb/MF)