Mülheim / Minden - Ein islamischer Zeitsoldat ist mit seiner Klage gegen die vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr gescheitert. Das VG Minden gab der Bundeswehr Recht, die den 28-Jährigen Konvertiten kurz vor dem Ende seiner Dienstzeit im März 2010 entlassen hatte. Der Bundeswehr sei keine andere Wahl geblieben, sagte Richter Hartwig Weiß.
Der 28 Jahre alte Konvertit habe sich erheblich von der freiheitlich demokratischen Grundordnung abgewendet. Er habe das islamische Rechtssystem Scharia als beste Gesellschafts- ordnung bezeichnet und diese propagiert. Dabei berief er sich auf die Religionsfreiheit. Es sei seine Pflicht, Dawa zu leisten, also zu missionieren. (Az 10 K 823/10 - II)
(KStA)Kommentar: Die Existenz der christlichen Militärseelsorge nährt Zweifel, dass mit zweierlei Maß gemessen wird: Guter Christ, böser Muslim. Es geht aber nicht um Religionsfreiheit, sondern um den politischen Auftrag des Arbeitgebers. Ein Staatsdiener darf die Scharia nicht über das Grundgesetz stellen. Er hat einen Eid abgelegt und der bindet. Man kann nicht zwei Herren dienen, das sagen auch Bibel und Koran. (rb/MF)