Köln - Köln darf eine fünfprozentige Bettensteuer von Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Campingplätzen oder Schiffen erheben. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Die Abgabe ist am 23. März 2010 vom Rat beschlossen worden. Seit dem 1. Oktober 2010 werden Übernachtungen unter anderem in Hotels besteuert.
Die betroffenen Institutionen halten das Geld aber bis zur rechtlichen Klärung noch zurück. Wolf Hönigs, Chef des Lint-Hotels, hatte gegen die Bettensteuer, von der Stadt auch "Kulturförderabgabe" genannt, geklagt. Er will in Revision vor das Oberverwaltungsgericht gehen und klagte gestern: "Das ist ein sehr schwarzer Tag für die Gastfreundschaft in Köln."
(KR)
Kommentar: Haben wir eigentlich die heftig umstrittene Steuer-ERLEICHTERUNG für Hotels schon vergessen? Die betrug immerhin 12% (Differenz zwischen 19% normalem Steuersatz und 7% ermäßigt). Die 5%-ige "Kultur-Förderabgabe" abgezogen, bleibt ein Plus von 7%. Das würden wir nicht einen "schwarzen Tag" nennen. (rb/MF)