Der Igel Mecki war Maskottchen von „HÖRZU“. Kurator Schmitz zeigt Werbematerial. (Bild: Böschemeyer)
Mecki-Ausstellung
Mülheim / Troisdorf - Die damals noch junge Fernseh- Zeitschrift HÖR ZU führte 1949 den Comic "Mecki" ein. Im Laufe der Jahre wurde Igel Mecki ein Publikumsliebling mit eigener Bücherreihe. Die Mecki-Geschichte wird jetzt im Bildbuch- Museum Troisdorf ausgestellt. Es befremdet etwas, dass der Band "Mecki bei den Negerlein" wegen "politischer Unkorrektheit" nicht unter den Nachdrucken ist.

Als "Kleiner" habe ich Mecki heiß und innig geliebt. Die Bände waren irgendwann so zerlesen, dass sie in's Altpapier mussten. Als "Großer" habe ich sie alle nachgekauft und mit großem Vergnügen mit den jetzt "Kleinen" wieder gelesen. Natürlich auch "Mecki bei den Negerlein." Eine prima Gelegenheit, um "politische Unkorrektheit" in den richtigen Zusammenhang zu stellen.

Wenn die Ausstellungsmacher den Band jetzt zensieren, manipulieren sie Literatur, nichts anderes. Genau so albern wird auch an "Tim und Struppi" herum gemäkelt, als gäbe es nichts Wichtigeres. Doch, gibt es: Rassistische, demokratie- und menschenrechtsfeindliche Passagen gäbe es nach heutigem Verständnis auch in Bibel und Koran reichlich zu bemängeln. Ausstellung noch bis 28.08.11. (rb/MF)
Der Igel Mecki war Maskottchen von „HÖRZU“. Kurator Schmitz zeigt Werbematerial. (Bild: Böschemeyer)

Assenmacher unter Verdacht
Mülheim / Köln - Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen den früheren Chef der Kölner Lanxess-Arena, Ralf Bernd Assenmacher, wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Untreue. Nach Informationen der Rundschau stützt sich der Verdacht auf einen Vertrag Assenmachers mit der Bank Sal. Oppenheim.

Assenmacher soll im Zuge der Vereinbarung Mitte der 2000er Jahre rund 1,2 Mio Euro von Sal. Oppenheim erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die Zahlung ohne die angegebene Gegenleistung erfolgte. Assenmachers Anwalt bestätigte, dass gegen seinen Mandant ermittelt werde. Er sagte aber, Assenmacher habe nachweislich Aufgaben für die Bank übernommen. (KR)

Kommentar: "Verdächtig" heißt nicht "schuldig". Aber dem zu Recht mißtrauischen Bürger fällt die Unschuldsvermutung schwer. Selbst wenn man Assenmacher wie zuvor Bietmann und Ruschmeier nichts beweisen kann: Sie sind schuld daran, daß für den Bürger "Beratervertrag" und "Bestechung" zunehmend das Gleiche sind. (rb/MF)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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