Fernheizkraftwerk Niehl - Anblick von Mülheim aus. Trotz Sonnenuntergang wollte nie eine wirklich romantische Stimmung aufkommen (Bild Wikipedia)
Gas- und Dampfkraftwerk
Mülheim / Niehl - Was ist Niehl passiert, kann uns in Mülheim nicht egal sein. Vor allem, wenn es sich um ein neues Kraftwerk handelt. Man hat uns ja schon mit der Müllverbrennungsanlage ein dickes Ding vor die Nase gesetzt. Bayer Leverkusen und Ford sind auch nicht weit. Da beruhigt es ein wenig, wenn die Regierungspräsidentin die neue Anlage für umweltfreundlich und zukunftsweisend hält:

"Regierungspräsidentin Gisela Walsken überreichte heute der RheinEnergie AG einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und zwei wasserrechtliche Erlaubnisse für ein mit Erdgas betriebenes Gas- und Dampfkraftwerk (GuD-Kraftwerk) am Standort Köln-Niehl. Die aus zwei Gas- und einer Dampfturbine bestehende Anlage kann eine maximale elektrische Leistung von 1200 Megawatt haben.

Das GuD-Kraftwerk soll das am selben Standort vorhandene GuD-Kraftwerk aus dem Jahr 2005 (Niehl 2) ergänzen. GuD-Kraftwerke zeichnen sich durch ihren hohen Wirkungsgrad und geringe Emissionen aus. Gisela Walsken: “In Zeiten des Klimawandels ist es wichtig, mit modernen und sauberen Kraftwerken die Basis für eine sichere Stromerzeugung zu legen“ (Bez.Reg.Köln)
Fernheizkraftwerk Niehl - Anblick von Mülheim aus. Trotz Sonnenuntergang wollte nie eine wirklich romantische Stimmung aufkommen (Bild Wikipedia)
Du sollst auch sterben!
Höhenhaus - Der Prozess um den so genannten Blumenkübel-Mord vor der Jugendstrafkammer des Kölner Landgerichts hatte noch nicht begonnen, da sorgte ein Wutausbruch der drei Brüder des Opfers für helle Aufregung. Wortlos hatten die Verwandten des im November vergangenen Jahres getöteten 38-jährigen Mannes als Nebenkläger neben dem Staatsanwalt Platz genommen.

Doch plötzlich kochten beim Anblick des älteren Angeklagten Dieter S. (19, alle Namen geändert) bei ihnen die Emotionen über. "Du Mörder, Du sollst auch sterben!" - mit diesen Worten stürmte das Trio laut schreiend auf den Angeklagten los, stieß mit ohrenbetäubendem Knall einen Tisch um und konnte nur mit äußerster Kraftanstrengung von den herbei eilenden Wachtmeistern am Boden fixiert werden.

Bis die Gemüter sich beruhigt hatten und Staatsanwalt Philip Krämer die Anklage verlesen konnte, vergingen mehrere Stunden. Nach Überzeugung des Anklägers haben die beiden Jugendlichen im November vorigen Jahres ihr zufällig ausgewähltes Opfer Mehmet F. nach Mitternacht auf der Berliner Straße in Höhenhaus "aus Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat getötet". (KStA)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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