Mülheim / BRD - Kinder von Hartz-IV-Empfängern haben bei schlechten Noten nicht automatisch ein Anrecht auf staatlich finanzierte Nachhilfe. Im konkreten Fall hatte ein heute 16 Jahre alter Schüler per Eilantrag gefordert, dass die monatlichen Kosten von 78 Euro für seine Nachhilfe in den Fächern Mathematik und Physik übernommen werden sollten. Das Gericht lehnte den Eilantrag des Schülers ab.
"Der bisherige Nachhilfeunterricht habe bei dem 16-Jährigen nicht zur Verbesserung seiner Noten geführt. Obwohl der Schüler seit Mai 2010 Nachhilfe erhalte, hätten sich seine Noten in Mathematik sogar von 4 auf 5 verschlechtert. Der Staat sei nur dann zur Übernahme der Kosten für Nachhilfe verpflichtet, wenn damit wesentliche Lernziele wie die Versetzung erreicht werden können."
(T-Online)
Kommentar: Klingt nach einem Urteil mit Augenmaß. Aber wie soll das in der Praxis aussehen? Nach dieser Logik müssten Hartz IV-Eltern den Nachhilfe-Unterricht grundsätzlich vorfinanzieren. Dann kann der Schüler durch verbesserte Noten beweisen, dass er "sein Geld wert" ist. Und erst dann refinanziert der Staat die Nachhilfe. (rb/MF)