Mülheim - Zigaretten, Alkohol und das Handy fürs Schulkind: Dafür sollen Hartz-IV-Empfänger Geld vom Staat bekommen. Zumindest fordern das Anwälte in einer Musterklage für das Bundesverfassungsgericht. Weil das Bericht die alten Regelsätze (359 Euro/Monat) als verfassungswidrig anprangerte, hatte die Bundesregierung zusammen mit der SPD ein neues Hartz-IV-Paket geschnürt.
Danach sollen die Empfänger dieser Sozialleistung rückwirkend zum 1. Januar monatlich fünf Euro, ab 2012 acht Euro mehr bekommen. Viele Experten urteilten: Das reicht längst nicht aus. Damit sich die Betroffenen nun gegen diese Mini-Erhöhung vor Gericht wehren können, hat der Paritätische Wohlfahrtsverband mit Juristen vom Deutschen Anwaltsverein (DAV) eine Musterklage entworfen.
(EXPRESS)Kommentar: Zu den Grundrechten der Menschen auf Nahrung, Wohnung und Kleidung gehört auch die Teilnahme an Kultur und Genuss. 64% der EXPRESS- Leser wollen Hartz-IV'lern zumindest Alkohol und Zigaretten verweigern. "Drenk doch eine mit!" - Diese lebensfrohe kölsche Motto kommt unter die Räder einer von BILD und EXPRESS geschürten Hetz-, pardon, Hartz-Kampagne. (rb/MF)