Mülheim / Köln - Das Landgericht Köln hat sein umstrittenes Sportwetten-Verbot für Hartz-IV-Empfänger bekräftigt. Es wies einen Widerspruch der Westdeutschen Lotterie gegen das Verkaufsverbot ab. Westlotto kündigte Berufung vor dem OlG Köln an. Die Entscheidung bedeute aber nicht, dass jede Lotto-Annahmestelle ihre Kunden überprüfen muss.
Nur wenn die Mitarbeiter der Annahmestellen ganz konkrete Hinweise darauf haben, dass sich ein Kunde seine Wette eigentlich nicht leisten kann, müssen sie einschreiten. Westlotto-Sprecher Axel Weber bezeichnete die Entscheidung als "realitätsfern."
(BILD)Kommentar: Offenbar glaubt der Richter, dass der Staat Vormund für Hartz-IV-Empfänger ist. Derselbe Staat, der außerstande ist, 150 illegale Wettbüros in Köln zu schließen, wie der EXPRESS berichtete. Vom illegalen Glücksspiel in Teestuben und Spielhallen ganz abgesehen. Aber das wenig kluge Urteil wird sowieso vom OlG in der nächsten Instanz kassiert. Wollen wir wetten? (rb/MF)