Köln - Eine Karnevalsgesellschaft muss kein Schmerzensgeld zahlen, wenn ein Jeck am Straßenrand von Wurfmaterial am Kopf getroffen wird. Eine Kölnerin hatte geklagt.
Sie hatte beim Rosenmontagszug zwei Schokoriegel an den Kopf bekommen und Verletzungen davon getragen. Die Richter wiesen die Klage ab. Das Werfen von kleineren Gegenständen bei Karnevalsumzügen sei allgemein üblich und erlaubt. (Radio Köln)
Kommentar: Bei uns auf dem Dorf wurden eingeschweisste Flönz-Stücke (Blutwurst) geworfen. Man hätte die Wurst aber früher aus der Gefriertruhe nehmen sollen: "Dat is' ja wie im Krieg hier!" meinte ein sichtlich benommener Nachbar, als er ein Stück an den Kopf bekam .. (rb/MF)