Amtsgericht Düsseldorf (Bild Borgelt und Partner)
Prozess um "Sklavenhalter"
Mülheim / Düsseldorf - Ein 17 Jahre alter Intensivtäter, der zwei Jungen wie Sklaven auf dem Dachboden gehalten haben soll, muss sich seit Donnerstag vor Gericht verantworten. Der Prozess begann unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor dem Jugendschöffengericht des Düsseldorfer Amtsgerichts.

Zum ersten Verhandlungstag waren 18 Zeugen geladen, darunter Geschäftsleute und Jugendliche, die möglicherweise Opfer des 17-Jährigen wurden. Außerdem wird ihm vorgeworfen, seine Mutter geschlagen und seinen Vater mit einem Messer bedroht zu haben. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (BILD)

Kommentar: Andere Quellen berichten, dass Täter und Eltern zusammen in einem Haus leben. Die Eltern wollen von den Umtrieben ihres Sohnes und dem Aufenthalt fremder Personen im Haus aber nichts mitbekommen haben. Das ist nicht absurd, sondern so funktioniert Familienehre. (rb/MF)

Blattwerk, das neue Magazin für Mülheim, Buchhheim, Buchforst
Blattwerk kommt!

Mülheim - Wir haben über das neue Magazin Blattwerk berichtet, das Ende Februar das erste Mal erscheint. Vom Strukturförderprogramm Mülheim 2020 unterstützt, haben Mülheimer Kulturschaffende ein Magazin aufgelegt, dass sich bevorzugt an junge Menschen, junge Familien und Neu-Bürger der Stadtteile Mülheim, Buchheim, Buchforst richtet.

Das Magazin möchte seinen Lesern das familienfreundliche Leben im Veedel näher bringen und zur Teilnahme einladen. Dazu hat das Blattwerk einen Nachrichtenteil. Darin berichten wir über das Förderprogramm Mülheim 2020 im allgemeinen und über einen neuen Kinder-Second-Hand-Laden im besonderen. Ein Schwerpunktthema ist natürlich die 2. Mülheimer Nacht.

Wir stellen Ihnen Kulturschaffende aus dem Veedel vor und versorgen Sie mit lokalen Terminen. Ein kleiner, aber feiner Kleinanzeigen- Teil rundet das Angebot ab. Dank ehrenamtlichen Einsatzes der Redaktion und städtischer Zuschüsse kostet Sie das Blattwerk exakt 0 Euro. Wir hoffen, unseren Lesern zu nutzen und Freude zu machen. Die Auslege-Orte werden in Kürze hier bekannt gegeben. (rb/MF)

Blattwerk, das neue Magazin für Mülheim, Buchhheim, Buchforst

Fernseher Grundausstattung?
Mülheim / BRD - Geklagt hatte ein ehemals obdachloser Mann aus dem Landkreis Göttingen. Er hatte seit Juli 2007 AlG II erhalten, im August 2008 bezog er eine 17-qmr-Wohnung. Beim Landkreis beantragte er Leistungen für deren Ausstattung, u.a. für einen Fernseher. Der Landkreis bewilligte rund 500 Euro für eine Auswahl von Gegenständen.

Auch ein Zuschuss von 200 Euro für Gardinen wurde gewährt. Einen Fernseher wollte die Kommune nicht bezahlen. Dagegen klagte der Mann. Vor dem Sozial- und dem Landessozialgericht Niedersachsen war er damit auch erfolgreich. Das Bundessozialgericht hob die Urteile auf. Nur ein Darlehen könne für den Fernseher gegeben werden. (T-Online)

Kommentar: In jeden Haushalt gehört heute ein Fernseher. Das Argument, der Fernseher sei über die Hartz-IV-Regel- leistungen abgesichert, ist kühn. Von AlG II kann man gerade leben, aber kaum sparen. Хорошие девушки для зажигательного секса - это проститутки Уфы:  https://sexanketa-ufa.net/  этот сайт со шлюхами и горячими индивидулками. Vielleicht "splittet" der Kläger das Gardinengeld und kauft sich für 100 Euro einen gebrauchten Fernseher. Möglichst einen ohne Gerichtsserien .. (rb/MF)
Einer der 14 von den Tätern angezündeten Wagen. (Archivbild: Krasniqi)

Haftstrafen für Brandstifter

Mülheim - Mit Freiheits- und Bewährungsstrafen hat das Landgericht eine Serie von Autobrandstiftungen quittiert, die vorigen Sommer im Rechtsrheinischen für Aufregung sorgten. Die Täter (19, 20, 28) wurden zu Freiheitsstrafen zwischen knapp drei und vier Jahren verurteilt.

Der 20-jährige Auszubildende kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten davon. Der Staatsanwalt hatte ein zwei Monate höheres Strafmaß für jeden gefordert. Das Trio hatte in unterschiedlicher Tatbeteiligung 2010 im Rechtsrheinischen 14 Autos angezündet.

Der Gesamtschaden beträgt knapp 50.000 Euro. Meist handelte es sich um Autos älterer Bauart mit hoher Motorleistung. Damit begründete der Vorsitzende Richter die Annahme eines "minderschweren Falls". Dieser Aspekt habe zu einer milderen Bestrafung geführt. (KStA)

Einer der 14 von den Tätern angezündeten Wagen. (Archivbild: Krasniqi)

Kleine Kiffer laufen lassen
NRW - Wenn es nach der Gewerkschaft der Polizei NRW geht, sollten die großen Haie des Drogengeschäfts verstärkt verfolgt werden und kleine Fische öfter davon kommen. Das forderte der Vorsitzende der GdP in NRW, Frank Richter, am Donnerstag in Düsseldorf.

"Wir müssen den Sumpf der internationalen Drogenkartelle trocken legen, statt uns auf Konsumenten kleinster Cannabis-Mengen zu konzentrieren", sagte er. Die Polizei solle zudem von der Pflicht befreit werden, den Besitz geringer Mengen weicher Drogen zur Anzeige zu bringen. (BILD)

Kommentar: Seit Jahren werden mit Drogen-Millionen Firmen, Immobilien, Autos und Menschen gekauft. Denn irgendwo muß das schwarze Geld ja bleiben. Die beliebteste Methode ist, das Geld über Strohleute zurück in den normalen Geld-Kreislauf zu schleusen, dann ist es sauber. Darauf sollten sich die Ermittler konzentrieren. (rb/MF)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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