Polizeipräsidium Köln
Fußgängerin schwer verletzt
Höhenhaus - Am Montag morgen (19. Juli) wurde eine Frau (74) bei einem Unfall in Höhenhaus lebensgefährlich verletzt. Gegen 10 Uhr überquerte die Seniorin mit ihrem Einkaufstrolli die Sigwinstraße vom Torringer Weg Richtung Veilchenweg. Ein Fiatfahrer (33) befuhr den Veilchenweg in Richtung Norden.

Im Kreuzungsbereich wollte er nach links in die Sigwinstraße einbiegen. Beim Abbiegen kam es zu einem Zusammenstoß zwischen der Fußgängerin und dem Fiat Panda, wobei die 74-Jährige stürzte. Mit einem Rettungswagen wurde die Schwerverletzte in ein Krankenhaus gebracht. Nach Auskunft der Ärzte besteht Lebensgefahr. (Polizei Köln)

Kommentar:
Die Sigwinstraße ist im fraglichen Teilstück eine Tempo-30-Zone. Bei der herrschenden Verkehrsregelung sollte eine alte Frau mit einem Einkaufstrolli kein "überraschend" auftretendes Verkehrshindernis sein. Das Unfallfahrzeug (ambulanter Haussservice?) stand bei der Unfallaufnahme auf der Gegenfahrbahn. Was hatte es dort zu suchen? (rb/MF)

Straßen-Musiker singen vor
Mülheim / New Yorck - In New York gibt es das längst: Straßen-Musikanten müssen beim Amt vorsingen. Eine Idee für Köln? "Unbedingt!", sagt Mathias Johnen vom Gaststättenverband Dehoga. "Über gute Musik freuen sich unsere Gäste." Auch Ulrich Breite (FDP) unterstützt den Vorschlag. "Solange man das mit rheinischer Laune und nicht mit preußischem Ernst macht. Die Verwaltung sollte das prüfen."

Im Ordnungsamt ist man für die Idee offen. Hubertus Tempski: "Die rechtlichen Grundlagen muss die Politik schaffen. Schon jetzt machbar wären Wettbewerbe zu bestimmten Zeiten an Orten wie zum Beispiel dem Heumarkt. (BILD)

Kommentar: Ich freue mich schon auf das, was die DeHoGa für "gute Musik" hält. Und erst recht auf den angedachten Wettbewerb: "Köln sucht den König der Straßenmusiker!" Das wird wie im Märchen: Überall in Europa schnüren die Barden ihre Bündel und trampen nach Köln. Um im musikalischen Wettstreit das halbe Königreich (die rechte Rheinseite) zu erlangen und die Hand von Jürgen Roters' Tocher .. (rb/MF)
Polizeipräsidium Köln
Vater setzt Sohn aus
Mülheim / Würzburg - Seinen 14 Jahre alten Sohn hat ein Mann nach einem Streit 450 Kilometer von zu Hause entfernt an einem Autobahnrastplatz ausgesetzt. Der Junge sei am Sonntagabend bei Schlüsselfeld in Bayern an der A3 entlang gelaufen, teilte die Polizei am Montag in Würzburg mit. Autofahrer hätten ihn gesehen und die Beamten informiert.

Als die Polizisten nach dem Aufsammeln des Jungen dessen Vater anriefen, war dieser bereits 180 Kilometer weiter gefahren. Abholen wollte er seinen Sohn nicht, erst massives Drängen der Beamten half. Das Jugendamt sei informiert, hieß es. Die Familie stamme aus dem Rheinland. (BILD)

Kommentar: Haben Sie gerade verständnisvoll genickt? Aber Ihnen fehlte bislang der Mut, die Rotzgören einfach mal vor die Türe zu setzen? Ich habe es erlebt: Ein kurzer, heftiger Streit und ich stand mit Handgepäck am Straßenrand. Ich war zwar älter als 14, dafür war es in Spanien. Die zweiwöchige bargeldarme Heimreise war eine höchst charakterbildende Odyssee. Man wächst halt mit den Herausforderungen .. (rb/MF)
Polizeipräsidium Köln

Probefahrten enden vor Gericht
Mülheim / Köln - Mit einer simplen Masche hat Marcel W. (28) Autohändlern teure Luxus-Karossen gestohlen. Bei Fleischhauer auf der Bonner Straße hatte der Mechaniker eine Probefahrt gemacht - mit einem Audi Q7 für 84.000 Euro! Bis 15 Uhr sollte er den Schlitten zurückbringen.

Tat er aber nicht. Stattdessen gab er das Auto an Komplizen weiter, kassierte dafür 10.000 EU. Gleiches Spiel bei Hammer am Clevischen Ring. Da brachte er einen BMW X6 im Wert von 78.000 EU nicht zurück. Man bezahlte ihm 8000 EU.

Gefälschte Papiere reichten den Autoverkäufern als Sicherheit. "Man hat es meinem Mandanten denkbar einfach gemacht", so Anwalt Gottfried Reims. Das sah auch der Richter so - und verhängte trotz Vorstrafen eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten. (EXPRESS)
Sandburg, Mülheim am Rhein (rb/MF)
Sandwarnung

Mülheim - Seit einigen Jahren sind Sand- und Strandlokale am Rhein in Mode. Auch Mülheim hat seine "Beach". Direkt neben den Anrheinern lädt die Sandburg mit Mittelmeer-Atmosphäre zum Verweilen ein. Gerne kommen tagsüber auch Familien mit kleinen Kindern vorbei, einen größeren Sandkasten gibt's nirgendwo.

Am Eingang bekommt jeder Erwachsene eine Verzehrkarte, die mit einem Mindestverzehr von 4 Euro belastet ist und beim Verlassen des Geländes abgerechnet wird. Das ist ein normales Verfahren und auch nicht unfair, denn mit einem Getränk und einem Eis für die Kleinen hat man das Soll schnell erfüllt.

Beim Verlassen des Geländes werden wir aber überrascht. Als Familie haben wir unseren gesamten Verzehr gewohnheitsmäßig auf eine Karte schreiben lassen. Auch im Restaurant zahlt Papa die Rechnung. Trotzdem bestand man auf Zahlung der 4 Euro Mindestverzehr auf die zweite, leere Karte. Rechtlich mag das ja in Ordnung sein, aber nett fanden wir das gar nicht. (rb/MF)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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