RheinBerg Galerie, Treppenhaus (rb/MF)
RheinBerg Galerie

Bergisch Gladbach - Die Neugier führte uns in das neue, direkt am S-Bahnhof gelegene Einkaufszentrum RheinBerg Galerie. Im Mittelteil des Gebäudes sind, wie gewohnt, die einzelnen Geschäfte ein einem Rechteck um das Treppenhaus herum angeordnet. Nach oben hin nimmt das Treppenhaus die Form eines Kirchenschiffes an.

Zumindest, was die verglaste Dachkonstruktion mit ihren Bögen angeht. Viel Licht dringt durch die Fenster und erinnert an kirchliche Bauweisen. Der mittlere Gebäudekern wird von Parketagen umschlossen, die wie kirchliche Seitenschiffe anmuten. Man kann trockenen Fußes vom Auto in das Treppenhaus und den Einkaufsbereich gelangen. Da hat der Architekt die Vorgabe "Konsumtempel" wirklich ernst genommen.

Das Mobilitäts- und Einkaufsverhalten des modernen Menschen wird so elegant und zwanglos zusammengeführt, dass man sich fast eine ähnlich konstruierte moderne Kirche wünscht. Vielleicht ließe sich mit dieser entgegenkommenden Bauweise auch der Besucherschwund in unseren Kirchen stoppen? (rb/MF)


Beschlagnahmte Spielautomaten beim Zollkriminalamt in Dellbrück. (Bild: Worring, KStA)

Glücksspiel vor Gericht
Mülheim - Das Landgericht Köln hat drei türkische Betreiber von Geldspielautomaten wegen Steuerhinterziehung, illegalen Glücksspiels und Urkundenfälschung zu Bewährungsstrafen bis zu zwei Jahren verurteilt. Die Anklage war zunächst von einer hinterzogenen Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer in Höhe von ca. 3,4 Mio Euro ausgegangen.

Der Staatsanwalt ging nach der erforderlichen Neuberechnung der Schadenssumme von rund 300.000 Euro hinterzogenen Steuern aus. Angesichts des deutlich geringeren Schadens, dem Geständnis der Angeklagten und der Bereitschaft, den Schaden wieder gut zu machen, hielt der Ankläger das Höchstmaß einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren für angemessen".

Kommentar:  Rechtsprechung erinnert manchmal an fröhlichen Basar-Handel. Verlangte der Staat gestern noch 3,4 Mio., gibt's für ein Geständnis 90% Rabatt. Die restlichen 300.000 zahlen die Betrüger aus der Portokasse. Der entscheidende Punkt ist Knast. Das Geständnis gibt es nur gegen Bewährung. Die Verurteilten verlassen den Gerichtssaal als freie Männer und eilen zu ihren Geschäften. (rb/MF)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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