Mülheim/Bielefeld - Verdi hatte Mitarbeiter des Evangelischen Krankenhauses in Bielefeld 2009 zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Dagegen hatten die Evangelische Kirche geklagt. Daraufhin untersagte das Bielefelder Arbeitsgericht Verdi, in kirchlichen Einrichtungen zum Streik aufzurufen.
Entscheidend sei, dass den Beschäftigten der sogenannte Dritte Weg offenstehe, begründete die Vorsitzende Richterin Sabine Fischer ihr Urteil. Die Satzungen der Kirche würden die Aussperrung aus christlichen Motiven ausschließen. "Mit der Zulassung von Streiks hätte man die Kirchen gezwungen, gegen ihre Überzeugung davon abzuweichen", so die Richterin.
(WDR)Kommentar: Die Kirchen sperren nicht aus, also darf nicht gestreikt werden. Das ist eine schräge Sicht, denn selbstverständlich sperren die Kirchen aus: Geschiedene, Wiederverheiratete und Menschen mit keinem oder der falschen Religion haben seit jeher kaum Chancen auf kirchliche Arbeitsplätze. Die Gewerkschaft kündigt an, die Sonderrolle der Kirche notfalls am Verfassungsgericht zu Fall zu bringen. (rb/MF)