Mülheim/Köln - Anlässlich der derzeitigen Wetterlage mit niedrigen Temperaturen, Frost und Schneefall weist Umweltdezernentin Marlis Bredehorst auf das bestehende Streusalzverbot hin. Streusalz und sonstige auftauende Stoffe dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden, um die Bürgersteige von Schnee frei zu halten.
Geregelt ist das in Paragraph 5 Winterwartung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln. Danach dürfen Salze und ähnliche Stoffe nur in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Eisregen, sowie auf Treppen, Brückenauf- und -abgängen, Rampen, Gefälle- oder Steigungsstrecken oder auf ähnlichen Gefahrenstellen verwendet werden.
(Stadt Köln)Kommentar: Gerade erhielt Deutschland für seine Autobahnen eine sehnlichst erwartete Schiffsladung Streusalz aus Marokko, berichtet der Deutschlandfunk. Die Umwelt hat großes Verständnis für Prioritäten und schluckt diesen gigantischen Salzberg, ohne zu murren. Das Tässchen Salz aber, dass die alte Frau Müller von nebenan über den Gehweg schüttet, ist ein ernster Umweltfrevel, da hat Frau Bredehorst völlig recht. (rb/MF)