Holweide - Im Gewerbegebiet an der Bergisch Gladbacher Straße / Steyler Straße dürfen sich künftig keine Vergnügungs- stätten wie Spielhallen oder Bordelle ansiedeln. Das beschloss die Bezirksvertretung Mülheim einstimmig auf ihrer jüngsten Sitzung.
Sie folgte damit einer entsprechenden Verwaltungsvorlage zum Bebauungsplan. Ein Investor plante dort ein Entertainment-Center mit 42 Spielgeräten, acht Internetplätzen und drei Billardtischen. Die Halle habe bisher als Getränkehalle gedient.
(KStA)Kommentar: Legt man die Kriterien Arbeitsplätze und Nachhaltigkeit zugrunde, ist das Entertainment-Center sicher nicht erste Wahl. Die meisten Leute würden lieber arbeiten gehen, als in der Spielhalle den Tag vertrödeln. Die Möglichkeiten der Politik sind aber begrenzt: Sie kann zwar unerwünschtes Gewerbe verhindern, aber keine Arbeitsplätze anordnen. (rb/MF)