Landgericht Köln
Preiswertes “Gemetzel”
Buchheim - Als „Gemetzel“ beschrieb der Vorsitzende Richter die Tat, die sich vor drei Jahren in einer Autowerkstatt in Buchheim ereignet hat. Im Streit um eine offene Rechnung war dem Werkstatt-Inhaber Peter D. mit einer Axt beinah ein Ohr abgetrennt worden. Der Täter Hakan D. kam jetzt vor dem Schwurgericht mit einer vergleichsweise milden Strafe davon.

Die Kammer verurteilte ihn zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und setzte 3000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer fest. Die Richter hielten dem Angeklagten zugute, dass er es bei einem einzigen Axthieb belassen habe und werteten dies als „strafbefreienden Rücktritt vom versuchten Totschlag“.

Auch die Mitangeklagten, zwei Kollegen des Haupttäters, die mit einem Baseballschläger bewaffnet Hilfe leisteten, wurden nur milde bestraft. Weil ihnen einen konkreter Tatbeitrag nicht zuzurechnen war, verzichtete das Gericht auf ein Urteil und stellte das Verfahren gegen Zahlung von insgesamt 2000 Euro Geldbuße ein. (KStA)

Landgericht Köln
Sarrazin, Nachtrag
Mülheim - Wir haben über das Getöse rund um die Äußerungen von Bundesbank-Präsident Thilo Sarrazin zum Thema Integration berichtet. Nicht nur der konservative CDU-Politiker Bosbach kritisierte Sarrazin heftig. Auch von seinem Arbeitgeber wurde Sarrazin unmittelbar für seine Meinungsäußerungen bestraft.

Allerdings hat er nichts Verbotenes getan: “Die Staats- anwaltschaft hat ein Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Verleumdung vergangene Woche eingestellt.” (KStA) Sarrazin hat ein Grundrecht wahrgenommen, er hat seine Meinung gesagt. Die freie Meinung aber wird neuerdings mit einem vorgerichtlichen Sperrfeuer des “Beleidigtseins” unter Beschuss genommen.

Ohne, dass Gerichtsverwertbares vorliegt, soll das reine “Beleidigtsein” genügen, damit die anderen den Mund halten müssen. Hat den Herrschaften denn noch niemand gesagt, dass man hierzulande den ständig “Beleidigten” nicht als Mann von Ehre, sondern als “beleidigte Leberwurst”, also eher als eine traurige Figur kennt, die Mitleid verdient? (rb/MF)
Landgericht Köln
Deutschland ist nicht die Schweiz
Mülheim - Allerorten hört man die erleichterte Feststellung: Ein Verbot von Minaretten per Volksentscheid wäre in Deutschland nicht möglich. Selbst Leute, die gestern Basis-Demokraten reinsten Wassers waren, sind heute froh, dass man über dieses Thema in Deutschland nicht abstimmen darf.

Wir können uns alle entspannt zurücklehnen. Denn über die Groß-Moschee in Köln wird  ja gar nicht in Deutschland, sondern in der Türkei entschieden. Das türkische Minsterium für Religionsangelegenheiten, die DITIB, tritt in Köln als Bauherr auf. Die deutsche Gesellschaft ist herzlich als Zuschauer eingeladen und Pfarrer Meurer (Kapitel Kirche) ließ schon den Spendenbeutel herumgehen.

Wer dazu noch denkt, ein Religionsministerium sei von seinen Aufgaben her dem Innen-Minsterium untergeordnet, der irrt erneut. Das türkische Religionsministerium betreibt in Köln türkisch-islamische Aussenpolitik, wo eigentlich deutsche Innenpolitik stattfinden sollte. Also alles in bester Ordnung. Und die Schweizer? Die spinnen selbstverständlich. (rb/MF)
Landgericht Köln
Anti-Rassismus-Bündnis
Mülheim/Kalk - Nach wie vor ist vielen Bürgern nicht hinreichend bekannt, welch menschenverachtendes Gedankengut sich hinter der sogenannten und selbsternannten "Bürgerbewegung  Pro Köln" verbirgt. Pro Köln präsentiert sich wie der Wolf im Schafspelz.

Sie hetzen gegen Andersdenkende, Andersgläubige und Wehrlose. Im Hinblick auf die Landtagswahlen, bei der Pro NRW auch teilnehmen wird, möchten wir Euch einladen gemeinsam ein Bündnis gegen Pro Köln und Pro NRW - gegen Rassismus und Faschismus auf der Schäl-Sick aufzubauen.

Wir streben eine Vernetzung von aktiven und interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern, Institutionen, Initiativen und Organisationen/ Parteien an. Hierfür laden wir zum offenen Treffen am Donnerstag, den 3. Dezember um 19.00 Uhr im Tagungsraum 2, Bürgerhaus Kalk, ein. (DIE LINKE, OV Schäl Sick)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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