Mülheim - In unserem Stadtteil stehen einige Fahrzeuge und machen große, nicht übersehbare Werbung: "Zustand, KM, Unfall, TÜV, EGAL! KAUFE JEDEN PKW. 0172 - 200 55 48". Der so für sein wohltätiges Unternehmen Werbende lässt alleine die Werbung sprechen und hält sich persönlich bescheiden im Hintergrund.
Nun gibt es im Wettbewerbsrecht den §5, er behandelt “Irreführende Werbung”. Sie ist verboten, jede geschäftliche Handlung muss wahr und klar sein. Sie darf weder unwahre Angaben noch sonstige zur Täuschung geeignete Angaben enthalten. Nun dürfte jedem klar sein, dass die Werbeaussage “Kaufe jeden PKW” nicht stimmen kann.
In Wahrheit sind doch nur Fahrzeuge interessant, die mit Gewinn weiter verkauft werden können. Das scheint aber niemanden zu stören. Mitarbeiter der Stadt Köln schreiben jeden PKW auf, der zu nahe an einer Straßeneinmündung steht oder den Aschenbecher zu voll hat. Irreführende Werbung scheint kein Bestandteil der öffentlichen Ordnung zu sein. (rb/MF)