artgenossen, alte Ansicht
Weinabend

Mülheim / Lindlar - „Tempranillo - die Traubensorte, die mit der Sonne tanzt. Weine aus dem Rioja und Ribera del Duero probieren und genießen. Aus den beiden hervorragenden spanischen Weinbaugebieten werden an diesem Abend 9 ausgesuchte Weine vorgestellt und verkostet.

Unsere Küche wird Sie mit spanische Köstlichkeiten verwöhnen und Weinexperte Ricardo Troeger gibt Ihnen Informationen sowie Geschichten zu den vorgestellten Weinen und den Regionen. Freuen Sie sich auf einen informativen und besonders genußreichen Abend.

Freitag, 13. November, 20.00 Uhr, 24,- € Weinverkostung inklusive Speisen. Anmeldung unter 02266 901280. artgenossen GmbH, Pollerhofstraße 35-37, 51789 Lindlar.


Rauchen verboten
Mülheim / Kalk - Jetzt ist es amtlich: In Einkaufszentren darf nicht geraucht werden. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erlitten die Rauchrebellen aus den Köln-Arcaden eine Schlappe. Das Urteil ist unanfechtbar (Az. 4 B 512/09). Begonnen hatte alles mit einer Raucher-Razzia des Kölner Ordnungsamts im vergangenen Jahr.

Mitten in den Arcaden in Kalk befindet sich die Espresso-Bar „Segafredo“. Dort am Tresen wurde kräftig gepafft. „Verboten“, meinte damals Ordnungsamtschef Robert Kilp. Und schickte seine Knöllchentruppe. Betreiber Giuseppe C. stellte er eine Ordnungsverfügung zu, drohte mit einem Zwangsgeld von bis zu 100.000 €.

Am Mittwoch fällte der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts das Urteil. O-Ton: „Das gesetzliche Rauchverbot gilt auch für Gaststättenbetriebe, die offen im Laufbereich von Einkaufszentren liegen.“ Begründung: „Nach den Vorschriften des nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetzes kommt es allein darauf an, dass die Gaststätte in einem allseits von Wänden und Decken umschlossenen Raum liegt.“ (EXPRESS)
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Versuchter Totschlag
Mülheim / Buchheim - Es ist Mode, über die Kölner Justiz zu schimpfen: Zu lasch, zu verständnisvoll und im Zweifel auf der Seite der Täter, nicht der Opfer. So lauten die gängigen Vorwürfe. In der Tat muss man sich gelegentlich wundern. Wir haben 2006 über einen besonders brutalen Überfall auf einen Autohändler in Buchheim berichtet

Die Täter wurden seinerzeit festgenommen und nach dem Verhör auf freien Fuß gesetzt. Mangels Haftgründen, wie es hieß. Jetzt lesen wir in der Kölnischen Rundschau vom 05.11.09, dass sich zu Prozeßbeginn der Hauptangeklagte entschuldigen lässt. Er halte sich in seiner Heimat, der Türkei, auf und sei an der Schweinegrippe erkrankt.

Dass der Prozess nach 3 ½ Jahren noch immer nicht erledigt ist, dürfte das Schuldbewusstsein der Täter auf Null drücken. Die zwei beim Prozess Erschienenen könnten sich als Unschuldslämmer darstellen und alle Schuld auf den nicht anwesenden Haupttäter abwälzen. (rb/MF)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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