BRD - Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungs- Dienstleistungen vom 01.07.2020 befristet bis zum 31.12.2023 von 19% auf 7% abgesenkt.
Getränke sind davon ausgenommen. Diese Hilfe läuft bekanntermaßen zum 31. Dezember 2023 aus. Nun regt sich teils heftiger Widerstand der Hotel- und Gaststättenbranche, die viele Pleiten befürchtet und den günstigen Steuersatz behalten will.
Kommentar: Wovon reden wir hier eigentlich? Beim vollen Mehrwertsteuer- Satz von 19% hätte die neben stehende Rechnung nicht 34,40 EU, sondern 37,47 EU betragen, das ist ein Unterschied von 3,07 EU. Wir reden hier also vom Trinkgeld .. (rb)
Kommentar von Redaktion am 06.07.2023
Steuervergünstigung klingt nach einem Geschenk. Dabei ist die Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten. Der Unternehmer schuldet dem Finanzamt die vom Kunden kassierte Mehrwertsteuer. Von der Schuld darf er allerdings die seinem Lieferanten gezahlte Mehrwertsteuer (heißt deshalb "Vorsteuer") wieder abziehen und schuldet dem Finanzamt nur die Differenz.
Kommentar von Steuerfuchs am 07.07.2023
Die meisten Lebensmitteleinkäufe der Gastronomen dürften nach wie vor mit 7% versteuert sein. Verkauft er das zu einer Mahlzeit verarbeitete Nahrungsmittel, muss er normalerweise vom Gast 19% Mehrwertsteuer kassieren und die Differenz an das Finanzamt abführen. Die Steuerschuld sinkt dramatisch, wenn er sowohl 7% beim Kunden kassiert und mit dem 7%-igen Einkauf verrechnen darf. Klar, dass die Kameraden das Modell unter allen Umständen beibehalten wollen. Vater Staat guckt dabei allerdings in die Röhre. Das kann er sich aber nicht unbegrenzt leisten ..
Kommentar von Azubi am 07.07.2023
Mein Berufsschullehrer hat's mir so erklärt: Du kaufst für deine Reibekuchenbude Lebensmittel für 1.000 Euro ein. Darauf bezahlst du 7% Vorsteuer-MwSt = 70 Euro. Die Lebensmittel verarbeitest du und verkaufst davon Reibekuchen für 2.000 Euro und kassierst von deinen Kunden darauf 19% MwSt = 380 Euro. Du ziehst von den 380 Euro die gezahlte Steuer von 70 Euro ab und schuldest dem Finanzamt 310 Euro. Ganz grob gesprochen, um das System zu erklären. Daher auch der lustige Name "Mehrwertsteuer". Du zahlst Steuer auf den von dir geschaffenen Mehrwert. Alles klar?
Kommentar von Gastwirt am 18.11.2023
Wenn's nur die Mehrwertsteuer alleine wäre. Aber auch die gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten, Inflation und gestiegene Mindestlöhne setzen dem Gastro-Gewerbe zu. Wenn dazu Reservierungen nicht eingehalten oder nicht abgesagt werden, wird's schwierig, das Geschäft weiter zu betreiben ..
Kommentar von Adam Riese am 18.11.2023
Um es kurz zu machen: Das Essen im Restaurant verteuert sich durch den Wegfall der Steuerbegünstigung um maximal 10%, wenn der Betrieb sauber rechnet. Also für ein 15 Euro-Gericht 16,50 Euro. Wer behauptet, die Leute würden dann nicht mehr essen gehen, hat vielleicht schon eine Erhöhung um 20% in der Schublade. Weil ja keiner genau rechnet. Hauptsache, vorher viel Stimmung gemacht, dann schlucken die Leute das schon ..