NRW - Die NRW-Landesregierung lässt Kommunen weiter einen großen Ermessensspielraum bei der Ahndung beim Parken von Autos auf dem Gehweg. Das führt zu Gefahren für Fußgänger und zu einem kommunalen Flickenteppich.
Zwar ist das Parken auf Gehwegen laut StVO verboten. Es liegt jedoch im Ermessen der Kommune, wann das Zustellen der Bürgersteige bestraft wird. In Köln wird das Gehwegparken geduldet, wenn 1,20 m Platz auf dem Bürgersteig bleiben.
Zwar ist in den Innenstädten der Parkraum knapp. Aber das Gehwegparken erschwert das Durchkommen für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und Rollatoren. Gefährlich wird es, wenn die Menschen auf die Fahrbahn ausweichen müssen. (WDR)